Qualität & Zertifizierungen

Neue DEKRA Zertifizierung

DEKRA Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2008

Hinter dem DEKRA Siegel steht eine lange Tradition. Die weltweit anerkannte ISO-Norm stellt einen prozess- und systemorientierten Ansatz zum Qualitätsmanagement und zur kontinuierlichen Verbesserung dar.

Die DEKRA ermöglicht es uns damit als Partner Unternehmen ein branchenspezifisches Qualitätsmanagement System einzusetzen.

Auch bei uns hat die ISO Zertifizierung eine lange Tradition. Und im Juni 2010 sind wir erneut mit der aktuellen Norm, der ISO 9001:2008 erfolgreich von der DEKRA zertifiziert worden.

Für Sie als Kunde bedeutet das DEKRA Siegel und die Zertifizierung aber vor allem eins:

Unser Versprechen für Qualität und Leistung!

EUROGARANT - Karosseriefachbetrieb

EUROGARANT - Karosseriefachbetrieb

Das Eurogarant-Qualitätssystem hat sich in den letzten Jahren bei den Versicherungen, aber auch bei Leasinggesellschaften und Flotten-betreibern als Qualitätsbegriff durchgesetzt.
Es sind spezialisierte Fachbetriebe, die auch schwere Unfall- und Karosserieschäden sach- und fachgerecht einschließlich den Lackierungen beseitigen können. EUROGARANT garantiert zuverlässige und fachgerechte Karosserie-Reparaturen nach 100% Herstellervorgaben!

Als zertifizierter EUROGARANT-Fachbetrieb sind wir mit über 40 deutschen Versicherern digital vernetzt. Wir erledigen damit für unsere Kunden das umfangreiche und komplexe Kfz-Schadenmanagement. Von der Schadensfeststellung inkl. Bilddokumentation über den Kostenvoranschlag, die Stellung des Mietwagens bis hin zur Übergabe des Fahrzeuges an unsere Kunden.

Aus diesem Grund geben wir Ihnen als Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb auf die von uns geleisteten Reparaturen 6 Jahre Garantie. Bester Service, modernste Technologie und absolute Kundenzufriedenheit. Das ist unser Ansporn und Ziel!

Partner im motorCare Verbund

MOTORCARE by Innovation Group
Führender Reparaturservice für Unfallschäden.

Wir sind Innovation Group Partner im motorCare-Verbund.




Unsere Serviceleistungen:
- Telefonische Vereinbarung eines Reparaturtermins innerhalb einer Stunde
- Kostenloser Hol- und Bringservice des Unfallfahrzeuges
- Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
- Hochwertige Reparatur des Fahrzeuges, mit Originalersatzteilen nach den fachlichen
  Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller
6 Jahren Garantie auf die ausgeführten Arbeiten
- Kostenlose Innen- und Außenreinigung des Unfallfahrzeuges

Die Qualitätssicherung:
- DEKRA zertifizierte Kooperationsbetriebe „Fachbetrieb für Unfallinstandsetzung“
- Schneller elektronischer Datentransfer zwischen Werkstatt und den Versicherungen
- Zertifizierte Kundenzufriedenheit durch den TÜV Süd

Ihre Vorteile:
- Unkomplizierte Schadenbearbeitung
- Begeisterte und zufriedene Kunden
- Um bis zu 20% gesenkte Reparaturkosten
- Vorgeprüfte Rechnung auf Einhaltung der Konditionen

Transparent für Sie - Unsere Garantiebedingungen

6 Jahre PANKEL Garantie

1. Der Fachbetrieb garantiert eine fehlerfreie Ausführung der in Auftrag gegebenen und bezahlten Arbeiten. Er beseitigt etwaige Instandsetzungsfehler auf seine Kosten in seinem Betrieb, wenn sie innerhalb von sechs Jahren seit Abnahme des reparierten Fahrzeugs gemeldet werden. Ausgenommen sind Mängel und Schäden die auf einem nachträglichen Unfall, auf einer nicht von uns durchgeführten weiteren Reparatur, auf Bedienungsfehlern, auf fehlender Wartung, mangelhafte Pflege oder auf normalem Verschleiß beruhen.

2. Der Fachbetrieb übernimmt die Garantie für die von ihm geleisteten Karosserie- und Lackierarbeiten. Ausgenommen sind eingebaute Nicht-Karosserieteile. Er tritt ferner für die bearbeiteten Karosserieteile in die Durchrostungsgarantie des Fahrzeugherstellers ein, sofern diese erlöschen sollte. Die Ersatzteilgarantie des Ersatzteilherstellers wird in vollem Umfang weiter gegeben.

3. Ein Garantieanspruch besteht nur, sofern der Kunde seine Ansprüche unverzüglich nach Feststellung des Fehlers dem Fachbetrieb gemeldet hat. Er tritt nicht ein, wenn der Mangel auf Veranlassung des Kunden ohne Zustimmung des garantiepflichtigen Fachbetriebs von einer anderen Werkstatt oder in Eigenregie verändert bzw. instand gesetzt wurde.

4. Der Garantieanspruch ist bei Fahrzeugverkauf auf den neuen Eigentümer übertragbar. Garantieberechtigter ist der jeweilige Fahrzeugeigentümer.

5. Zur Sicherung der Garantieleistungen ist das Fahrzeug während der Garantiezeit zwischen dem 33. und 36. Monat zu einer kostenlosen Durchsicht vorzuführen.

*) Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte den folgenden Hinweis:
Aufgrund des aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetzes weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass unser Pankel „Unfallservice“ ausschließlich Kfz-Sachschäden beinhaltet. Wir bieten Ihnen damit Hilfe bei der Sachschadenabwicklung. Ausgeschlossen ist damit die Abwicklung, Rechtsberatung oder Hilfestellung bei und von Personenschäden!

Qualitätsmanagement

Geschäftsführer
Hans-Joachim Pankel

       Qualität ist keine Hexerei
   sondern zertifizierte Pankel
   Firmenphilosophie!

Rückfragen...?

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