DEKRA Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2008
Hinter dem DEKRA Siegel steht eine lange Tradition. Die weltweit anerkannte
ISO-Norm stellt einen prozess- und systemorientierten Ansatz zum
Qualitätsmanagement und zur kontinuierlichen Verbesserung dar.
Die DEKRA ermöglicht es uns damit als Partner Unternehmen
ein branchenspezifisches Qualitätsmanagement
System einzusetzen.
Qualität & Zertifizierungen
Neue DEKRA Zertifizierung


Auch bei uns hat die ISO Zertifizierung eine lange Tradition. Und
im Juni 2010 sind wir erneut mit der aktuellen Norm, der ISO 9001:2008 erfolgreich von der DEKRA zertifiziert worden.
Für Sie als Kunde bedeutet das DEKRA Siegel und
die Zertifizierung aber vor allem eins:
Unser Versprechen für Qualität und Leistung!
EUROGARANT - Karosseriefachbetrieb

EUROGARANT - Karosseriefachbetrieb
Das Eurogarant-Qualitätssystem hat sich in den letzten Jahren bei
den Versicherungen, aber auch bei Leasinggesellschaften und
Flotten-betreibern als Qualitätsbegriff durchgesetzt.
Es sind spezialisierte Fachbetriebe, die auch schwere Unfall- und
Karosserieschäden sach- und fachgerecht einschließlich den
Lackierungen beseitigen können. EUROGARANT garantiert zuverlässige
und fachgerechte Karosserie-Reparaturen nach 100% Herstellervorgaben!
Als zertifizierter EUROGARANT-Fachbetrieb sind wir mit über 40
deutschen Versicherern digital vernetzt. Wir erledigen damit für
unsere Kunden das umfangreiche und komplexe Kfz-Schadenmanagement. Von der Schadensfeststellung inkl. Bilddokumentation über den
Kostenvoranschlag, die Stellung des Mietwagens bis hin zur Übergabe
des Fahrzeuges an unsere Kunden.
Aus diesem Grund geben wir Ihnen
als Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb auf die von uns
geleisteten Reparaturen 6 Jahre Garantie. Bester Service, modernste Technologie und absolute
Kundenzufriedenheit. Das ist unser Ansporn und Ziel!
Partner im motorCare Verbund

MOTORCARE by Innovation Group
Führender Reparaturservice für Unfallschäden.
Wir sind Innovation Group Partner im motorCare-Verbund.
Unsere Serviceleistungen:
- Telefonische Vereinbarung eines Reparaturtermins innerhalb einer
Stunde
- Kostenloser Hol- und Bringservice des Unfallfahrzeuges
- Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
- Hochwertige Reparatur des Fahrzeuges, mit Originalersatzteilen
nach den fachlichen
Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller
- 6 Jahren Garantie auf die ausgeführten Arbeiten
- Kostenlose Innen- und Außenreinigung des Unfallfahrzeuges
Die Qualitätssicherung:
- DEKRA zertifizierte Kooperationsbetriebe „Fachbetrieb für
Unfallinstandsetzung“
- Schneller elektronischer Datentransfer zwischen Werkstatt und den
Versicherungen
- Zertifizierte Kundenzufriedenheit durch den TÜV Süd

Ihre Vorteile:
- Unkomplizierte Schadenbearbeitung
- Begeisterte und zufriedene Kunden
- Um bis zu 20% gesenkte Reparaturkosten
- Vorgeprüfte Rechnung auf Einhaltung der Konditionen
Transparent für Sie - Unsere Garantiebedingungen
6 Jahre PANKEL Garantie
1. Der Fachbetrieb garantiert eine fehlerfreie Ausführung der in
Auftrag gegebenen und bezahlten Arbeiten. Er beseitigt etwaige
Instandsetzungsfehler auf seine Kosten in seinem Betrieb, wenn sie
innerhalb von sechs Jahren seit Abnahme des reparierten Fahrzeugs
gemeldet werden. Ausgenommen sind Mängel und Schäden die auf einem
nachträglichen Unfall, auf einer nicht von uns durchgeführten
weiteren Reparatur, auf Bedienungsfehlern, auf fehlender Wartung,
mangelhafte Pflege oder auf normalem Verschleiß beruhen.
2. Der Fachbetrieb übernimmt die Garantie für die von ihm
geleisteten Karosserie- und Lackierarbeiten. Ausgenommen sind
eingebaute Nicht-Karosserieteile. Er tritt ferner für die
bearbeiteten Karosserieteile in die Durchrostungsgarantie des
Fahrzeugherstellers ein, sofern diese erlöschen sollte. Die
Ersatzteilgarantie des Ersatzteilherstellers wird in vollem Umfang
weiter gegeben.
3. Ein Garantieanspruch besteht nur, sofern der Kunde seine
Ansprüche unverzüglich nach Feststellung des Fehlers dem
Fachbetrieb gemeldet hat. Er tritt nicht ein, wenn der Mangel auf
Veranlassung des Kunden ohne Zustimmung des garantiepflichtigen
Fachbetriebs von einer anderen Werkstatt oder in Eigenregie
verändert bzw. instand gesetzt wurde.
4. Der Garantieanspruch ist bei Fahrzeugverkauf auf den neuen
Eigentümer übertragbar. Garantieberechtigter ist der jeweilige
Fahrzeugeigentümer.
5. Zur Sicherung der Garantieleistungen ist das Fahrzeug während
der Garantiezeit zwischen dem 33. und 36. Monat zu einer
kostenlosen Durchsicht vorzuführen.
*) Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte den folgenden Hinweis:
Aufgrund des aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetzes weisen wir
ausdrücklich darauf hin, dass unser Pankel „Unfallservice“
ausschließlich Kfz-Sachschäden beinhaltet. Wir bieten Ihnen damit
Hilfe bei der Sachschadenabwicklung. Ausgeschlossen ist damit die Abwicklung, Rechtsberatung oder
Hilfestellung bei und von Personenschäden!


